Präambel
Der Verein REHA-MED,
Dabei sein durch Sport, Mettmann /Düsseldorf e.V., Berliner Str. 55, 40721 Hilden verarbeitet automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der
Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs und der Abrechnung der
Teilnahme an den Rehabilitationssport-Kursen mit den Krankenkassen und der
Beihilfe). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des
Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und
einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu
gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von
Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Rehabilitationssport-Kursen
Sport- und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem Dateisystem, z.B. in Form
von gespeicherten und ausgedruckten Listen. In diesen Fällen ist die
EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese
Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten
verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener
Daten der Mitglieder
1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher
Kategorien von Personen.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses und der
Teilnahme an den Rehabilitations-Sportkursen verarbeitet der Verein
insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname,
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des
Vereinsbeitritts, Kurszugehörigkeit, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen,
ggf. Funktion im Verein.
3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden,
deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der
Mitglieder an diese weitergeleitet.
4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der
Mitglieder des Vorstands: Vorname, Nachname und Funktion veröffentlicht.
§ 3 Zuständigkeiten für die
Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist
die Aufgabe der Schriftführerin Karola Berger zugeordnet. Sie stellt sicher,
dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und
die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Sie ist für
die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§ 4 Verwendung und Herausgabe von
Mitgliederdaten und Teilnehmerlisten an den Rehabilitations-Sportkursen
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den
jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B.
Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung
gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der
dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu
beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere
Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der
betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die
Teilnehmer von Versammlungen Rehabilitations-Sportkursen und anderen
Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht
als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine
Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte
benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des
Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der
Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als
Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert,
hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für
diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§ 5 Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail hat der Verein einen
vereinseigenen E-Mail-Account eingerichtet, der im Rahmen der vereinsinternen
Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist: reha-med-hilden@web.de
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen,
die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder
deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als
„bcc“ zu versenden.
§ 6 Verpflichtung auf die
Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang
mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands,
Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und
Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu
verpflichten.
§ 7 Datenschutzbeauftragter
Da im Verein weniger als 10 Personen ständig mit der Verarbeitung
personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen
Datenschutzbeauftragten zu benennen. Stattdessen haben wir eine interne
Datenbeauftragte durch den Vorstand benannt. Diese Funktion hat im Rahmen eines
Ehrenamtes Frau Karola Berger (Schriftführerin) übernommen.
§ 8 Einrichtung und Unterhaltung von
Internetauftritten
1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den
Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt
der Schriftführerin. Änderungen dürfen ausschließlich durch sie vorgenommen
werden.
2. Die Schriftführerin ist für die Einhaltung der
Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
§ 9 Verstöße gegen
datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen
nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige
Datenerhebung, -Nutzung oder –weitergabe ist untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben
und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den
Sanktionsmitteln geahndet werden.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des
Vereins am 25.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der
Homepage des Vereins in Kraft.